Die Regelaltersrente ist ein Teil der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Diese kann der Rentenversicherte nur dann in Anspruch nehmen, wenn er auch seine Rentenaltersgrenze erreicht hat, also erst mit der Vollendung des 67. Lebensalters. Für Menschen, die vor 1947 geboren wurden liegt die Rentenaltersgrenze bei 65 Jahren. Auf eine Regelaltersrente muss er nach dem Sozialgesetzbuch bis zu fünf Jahre warten. Eine Ausnahme besteht für Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Für diese gelten keine Wartezeiten. Um eine Regelaltersrente in Anspruch nehmen zu dürfen, bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die der Rentner vorerst erfüllen und mit seiner Versicherung vereinbaren muss.