Eine mutwillige Rechtsverfolgung liegt vor, wenn jemand eine Klage gegen eine Sachlage erhebt, der ein vernünftiger Mensch nicht verfolgen würde. Logischerweise leistet das Gericht in dem Fall auch keine Prozesskostenhilfe mehr. In der Regel kann der Mensch fast alles anklagen, selbst Kleinbeträge. Eine mutwillige Rechtverfolgung wird nur in Ausnahmefällen stattfinden. Mutwillig ist jemand, der mit Absicht etwas tut, also in dem Fall mit Prämeditation. Eine mutwillige Rechtsverfolgung wird in Fällen angewendet, die eigentlich nicht vollstreckbar sind. Dies kann ein familiengerichtliches Verfahren z. B. eine Unterhaltsklage sein oder eine Abänderung oder Herabsetzung des Unterhalts. Es gibt auch zahlreiche andere Gründe, bei denen eine mutwillige Rechtsverfolgung angewendet werden kann.