Unter dem Begriff Rechtsschutzfall versteht man auch einen Versicherungsfall. Für den Eintritt eines sogenannten Rechtsschutzfalls treten je nach Art der Leistung unterschiedliche Leistungen in Kraft. Grundsätzlich sind drei Fallarten zu unterscheiden. Zum einen gibt es den Verstoß abhängigen Rechtsschutzfall. Bei, dem der genaue Zeitpunkt des Verstoßes als entscheidungserhebliches Kriterium gewertet wird. Dann gibt es noch den Rechtsschutzfall im Beratungs-Rechtsschutz. Als Dritte Fall Art gibt es noch den Rechtsschutzfall im Schadenersatz-Rechtsschutz. Bei dieser Art ist es so, dass der Rechtsschutzfall das erste Ereignis ist, durch das ein Schaden entstanden ist. Allerdings darf das Ereignis nicht vor in Kraft treten des Versicherungsschutzes eintreten.