Die ARB 2000 steht als Abkürzung für die Allgemeinen Rechtsschutzversicherung Bedingungen, welche aus dem Jahre 1999 stammen. Die wesentlichste Änderung ist der örtliche Geltungsbereich, der nunmehr weltweit gewährt wird. Voraussetzungen zur Gewährung des Anspruches ist, dass der Aufenthalt nicht länger als 6 Wochen betragen darf und das mit der Reise keinerlei Immobilien gekauft oder verkauft wurden und keinerlei beruflichen Gründen für den Aufenthalt vorliegen. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung durch den Versicherer kommen kann ein Versicherter einen Rechtsanwalt, welcher durch die Versicherung gezahlt wird, beauftragen eine Stellungnahme zu verfassen mit den Aussichten bei Klage abzugeben. Diese Stellungnahme ist dann für den Versicherer und den Versicherten bindend.