Der Begriff Rechtsschutz bezeichnet das Recht eines jeden Bürgers eines Landes, um vor einem unabhängigen Gericht eine Entscheidung über den Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht zur Geltung bringen kann. Außerdem wird der Begriff Rechtsschutz im Kreise der Juristen umgangssprachlich auch für die Rechtsschutzversicherungen innerhalb des Versicherungsrechts verwendet. Allerdings hat der Gesetzgeber das Recht den Rechtsschutz einzuschränken. Eine Rechtfertigung für diese Einschränkung ist, dass die Justiz andernfalls handlungsunfähig sei. Sollte dies mal passieren würde es in einem Land wie Deutschland zu einer verheerenden Gewalt Welle kommen und keiner könnte mehr ungeschützt auf die Straße gehen, ohne mit einem Überfall rechnen zu müssen.