Es gibt mehrere Gründe, warum eine Rechtsschutzversicherung eine Ablehnung ausspricht. Es gibt Fälle, in denen gar kein Rechtsschutzfall vorliegt, der Versicherungsnehmer mit dem Beitrag im Rückstand ist, die Wartezeit noch nicht beendet ist oder der Rechtsschutzfall vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Hauptgrund für die Ablehnung ist, dass es keinen Rechtsschutzfall gibt wie zum Beispiel: Eine Reparaturwerkstatt wünscht für einen durch Ihre Mitarbeiter entstandenen Schaden an einem Kundenfahrzeug Rechtsschutz zur Durchführung der Reparatur. Natürlich gibt es auch viele Versicherungsnehmer, die der Versicherung und auch dem Rechtsanwalt für die Bearbeitung des Falles wichtige Informationen zurückgehalten haben oder nur einen Teil davon bekannt gegeben haben.