Auch die Anbieter von privaten Krankenversicherungen unterliegen dem aktuellen Recht und sind in der Rechtsgrundlage der PKV genauso geregelt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Man kann diese Gesetze und das Recht gerne im Einzelnen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch und im Versicherungsvertragsgesetzbuch nachlesen. Hierzu kommt noch das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonders wichtig: die speziellen Vereinbarungen in den einzelnen Versicherungsverträgen des Versicherten. In einem individuellen Vertrag gelten vereinbarte Leistungen und Beiträgen, welche gesetzlich in den Rechtsgrundlagen der PKV geregelt sind. Diese müssen dem Versicherungsnehmer auch bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden, in den Versicherungsbedingungen sind auch die Kündigung und deren fristen geregelt.