Im Falle eines Rechtschutzversicherung hat der Träger die freie Rechtsanwaltswahl, das heißt, er kann den Rechtsanwalt selbst wählen. Der Rechtsschutz trägt die Anwaltskosten für den Versicherungsträger in voller Höhe. Der Träger ist keinem Risiko ausgesetzt und muss auch keinerlei Kosten tragen. Der Rechtsschutz ist eine privatrechtliche Schutzmaßnahme, die den Träger vor rechtlichen Problemen und die damit verbundenen Kosten schützt. Für diese Versicherung muss der Träger eine Prämie in einer vereinbarten Höhe an die Versicherungsgesellschaft abführen, die ihm im Gegenzug ihre Schutzleistungen zur Verfügung stellt. Der Rechtschutz ist insbesondere für Menschen wichtig, die bei ihren Tätigkeiten der Gefahr laufen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.