Liegt ein Schadensfall vor, muss nicht selten zur Rechtsklärung ein Anwalt hinzugezogen werden. Dieser ist oft recht teuer. Hat der Schuldige eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, werden die Anwaltskosten des Schuldigen im Falle einer Schuld von der Haftpflichtversicherung übernommen. Rechtsanwaltskosten können in vielerlei Fällen fällig werden, z. B. im Falle eines Unfalls, Personen- oder Sachschaden. Rechtsstreitigkeiten können in unterschiedlichen Situationen auftreten, daher besteht die Haftpflichtversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung. Durch den Abschluss der Haftpflichtversicherung bleiben dem Träger hohe Kosten im Falle eines Schadens erspart, die er womöglich nicht in der Lage wäre, aus eigener Tasche zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Versicherungsgesellschaft getragen.