Mit dem Begriff Rechnungsgrundlagen sind in traditioneller Sichtweise verschiedene Teile der sogenannten Versicherungsmathematik gemeint. Dies gilt im besonderem in der Lebensversicherung genauso wie im Bereich der privaten Krankenversicherungen. Hiermit nimmt man Bezug auf die verschiedenen versicherungsmathematischen Berechnungen verwendeten Parameter. Dabei spielen vor allem Beitrags- oder Deckungskapitalformeln eine wesentliche Rolle. Während der letzten Jahrzehnte kamen vermehrt versicherungsmathematische Berechnungsverfahren hinzu. Diese wurden speziell entwickelt für Beiträge in der Lebensversicherung denn hier gibt es keinerlei Rechnungsgrundlagen im herkömmlichen Sinn mehr. Diese Verfahren dienen der Beitragsbemessung, welche sich im groben an den Preisen orientiert, die branchenüblich sind. Diese Verfahren werden auch unter dem Oberbegriff Annahme geführt.