Wie auch verschiedene andere Einrichtungs- Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände werden auch Rasenmäher als zum Haushalt gehörende Geräte von der Hausratversicherung gedeckt. Die Hausratversicherung schützt vor jeglichen Schäden im Haushalt wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Wettereinflüsse, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Inbegriffen in der Hausratsversicherung sind nicht nur Sachschäden, aber auch Aufräumungs- und Schutzkosten. Zusätzlich zu Schäden innerhalb der Wohnung können im Vertrag auch andere Einschlüsse festgehalten werden wie in etwa Fahrraddiebstahl, Elementarschäden und Überspannungsschäden. Die Hausratsversicherung ist eine Pflichtversicherung, über die jeder Bewohner verfügen muss. Die Hausratsversicherung in Hinblick auf Rasenmäher kommt in der Regel bei Häusern zum Tragen, die über eine Garten verfügen.