Das Quotenvorrecht bzw. der Rechtsschutz ist ein juristischer Begriff, der im Falle von Schadensersatz zum Beispiel bei Unfällen und KFZ-Schäden zum Tragen kommt. Das Quotenvorrecht tritt immer dann auf, wenn eine Gemeinschaft z. B. eine private oder eigene Versicherung für den Schaden des Geschädigten verantwortlich gemacht wird. In der Regel sind beide Seiten, die am Unfall beteiligt sind, für diesen auch verantwortlich. Die Höhe der Schuld wird zwischen den beiden Seiten aufgeteilt, die Summe wird anschießend von der Haftpflichtversicherung ganz oder zum Teil getragen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kann sogar die komplette Summe des Schadens von der Versicherung gedeckt werden.