Jede einzelne Abrechnungsleistung die im Einheiglichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführt ist, hat eine Punktbewertung. Die Abrechnung des Vertragsartzes mit der Kassenärtzlichen Vereinigung erfolgt über Punkte. Die Kassenärtzliche Vereinigung errechnet welcher Euro-Wert einem Punkt zusteht.