Prozesskostenhilfe kann nur beantragt werden, wenn keine andere Stelle die Prozesskosten übernimmt. Springt die Rechtsschutzversicherung ein, gibt es keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Prozesskostenhilfe kann nur beantragt werden, wenn keine andere Stelle die Prozesskosten übernimmt. Springt die Rechtsschutzversicherung ein, gibt es keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.