Im Baustein 4.2 der Produkthaftpflichtversicherung sind Schäden Dritter versichert, die infolge Mangelhaftigkeit von Sachen die durch Mischen, Verarbeiten oder Verbinden der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen.
Im Baustein 4.2 der Produkthaftpflichtversicherung sind Schäden Dritter versichert, die infolge Mangelhaftigkeit von Sachen die durch Mischen, Verarbeiten oder Verbinden der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen.