In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch Abwässer nicht mitversichert. Für Schäden im häuslichen Bereich ist die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zuständig.
In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch Abwässer nicht mitversichert. Für Schäden im häuslichen Bereich ist die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zuständig.