Arbeitgeber haben einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu leisten. Dieser wird nach einem Durchschnittswert jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit berechnet.
Arbeitgeber haben einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu leisten. Dieser wird nach einem Durchschnittswert jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit berechnet.