Unter Primärkassen verseht man alle gesetzlichen Krankenkassen außer der Ersatzkassen (§ 4 SGB V). Zu den Primärkassen gehören Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Seekrankenkassen, landwirtschaftliche Krankenkassen und die Bundesknappschaft.