Praktikanten die vor oder nach einem Studium ein Praktikum absolvieren sind versicherungspflichtig. Geschieht das Praktikum jedoch im Rahmen eines Studiums besteht versicherungsfreiheit. Praktikanten die vor oder nach einem Studium unentgeltlich arbeiten sind nur in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung betragspflichtig.