Wenn sich die Prämie in der Haftpflichtversicherung ändert, hat der Versicherungnehmer die Möglichkeit zu kündigen. Die Kündigung muss jedoch spätestens einen Monat nach Eingang der Mitteilung über die Prämienänderung erfolgen.
Wenn sich die Prämie in der Haftpflichtversicherung ändert, hat der Versicherungnehmer die Möglichkeit zu kündigen. Die Kündigung muss jedoch spätestens einen Monat nach Eingang der Mitteilung über die Prämienänderung erfolgen.