In der Positivliste sind alle Arzneimittel aufgeführt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Grundsätzlich kann der Arzt nur Medikamente der Positivliste verordnen. Befindet sich das Medikament nicht auf der Positivliste, muss er die Verordnung schriftlich begründen.