Wenn aus dem Lebensversicherungsvetrag eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung efolgt nennt man diese Policendarlehen. Der Versicherungvertrag wird sozusagen beliehen.
Wenn aus dem Lebensversicherungsvetrag eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung efolgt nennt man diese Policendarlehen. Der Versicherungvertrag wird sozusagen beliehen.