Unter bestimmten Voraussetzungen sind Pflegezeiten von nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenbegründend und rentensteigernd.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Pflegezeiten von nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenbegründend und rentensteigernd.