Häusliche Pflegehilfe, Grundpflege, teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege sind Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung. Seit dem 01.04.1995 sind diese Leistungen mit Ausnahme der häuslichen Krankenpflege von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.