Unter Pflegekosten versteht man die Kosten die bei einer pflegebedürftigen Person für den Pflegeaufwand aufgewendet werden müssen. Für jede Pflegestufe gibt es einen festgesetzten Höchstbetrag von Pflegekosten die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Rest muss von der pflegebedürftigen Person, den Angehörigen oder dem Sozialamt bezahlt weden.