Unter Pfändung versteht man das Beschlagnahmen von Gegenständen. Dies geschieht in der Regel zur Gläubigerbegriedigung. Die Pfändung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. Es gibt jedoch gewisse Gegenstände die unpfändbar sind. Zu den unpfändbaren Gegenständen gehören zum Beispiel Wäsche oder Kleidungsstücke.