Unter einem Personenschaden versteht man einen Schaden, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung muss der Verdienstausfall bei einem Personenschaden übernommen werden.
Unter einem Personenschaden versteht man einen Schaden, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung muss der Verdienstausfall bei einem Personenschaden übernommen werden.