Unter einem Personenschaden versteht man einen Schaden, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Unterhaltskosten zu übernehmen.
Unter einem Personenschaden versteht man einen Schaden, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Unterhaltskosten zu übernehmen.