Die persönliche Leistungserbringung ist ein wesentlicher Grundsatz der ärztlichen Tätigkeit. Das ärztlich Unternehmen ist in höchstem Maße vom persönlichen Einsatz des Freiberuflers abhängig. Die Mitarbeiter dürfen nur nach Deligation arbeiten.
Die persönliche Leistungserbringung ist ein wesentlicher Grundsatz der ärztlichen Tätigkeit. Das ärztlich Unternehmen ist in höchstem Maße vom persönlichen Einsatz des Freiberuflers abhängig. Die Mitarbeiter dürfen nur nach Deligation arbeiten.