Bei einer Pensionszusage spricht man von einer unmittelbaren Versorgungszusage. Es handelt sich um eine Versorgungszusage des Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer ohne Einbeziehung Dritter.
Bei einer Pensionszusage spricht man von einer unmittelbaren Versorgungszusage. Es handelt sich um eine Versorgungszusage des Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer ohne Einbeziehung Dritter.