Pensionäre sind seit 01.01.1992 in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Anders ist es in der Arbeitslosenversicherung. Hier müssen beschäftigte Pensionäre Beiträge zahlen. In der Pflegeversicherung sind Pensionäre beitragsfrei. Zusammenhängend auch „Pensionskasse“: Verwendet wird der Begriff Pensionskasse im Zusammenhang mit der Altersvorsorge von Arbeitnehmern und Angestellten. Unter einer Pensionskasse versteht man eine nicht vom Staat organisierte Altersversicherungseinrichtung. Die Pensionskasse zahlt Altersrenten und Alterskapital an den Arbeitnehmer aus. Diese Form der Altersvorsorge wird vom Unternehmen oder vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer / Mitarbeiter gezahlt. Getragen wird die Pensionskasse üblich auch von einem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen über einen Konsortialvertrag. Seit 2006 wurde die Pensionskasse auf die gleichen Anforderungen wie bei einer normalen Lebensversicherung angepasst.