Es gibt gewisse Mindestanforderungen für das Führen von Lohnunterlagen. Diese werden in der Beitragsüberwachungsverordnung (BÜVO) festgelegt. In den Lohnuntelagen müssen Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Beschäftigungstätigkeit, Versicherungsfreiheit und das Bruttoarbeitsentgelt festgehalten sein.