Schäden an Erdleitungen sind in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich miteingeschlossen. Unter Erdleitungen werden unterirdische Kanäle, Wasserleitungen und Gasrohre verstanden.
Schäden an Erdleitungen sind in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich miteingeschlossen. Unter Erdleitungen werden unterirdische Kanäle, Wasserleitungen und Gasrohre verstanden.