Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Leistungsspflicht durch das Verscherungsunternehmen trotz berechtigten Rücktritts. Dies ist der Fall, wenn der Umstand keinen Einfluss auf den Versicherungsfall hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Leistungsspflicht durch das Verscherungsunternehmen trotz berechtigten Rücktritts. Dies ist der Fall, wenn der Umstand keinen Einfluss auf den Versicherungsfall hat.