Grundsätzlich müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen seit der Gesundheitsreform mehr Eigenleistung erbringen. So muss ein gewisser Festbetrag von Arzneimitteln bezahlt werden. Außerdem wurde das Sterbegeld gekürzt und ein höherer Eigenanteil bei Labor- und Zahnarztkosten gefordert. Ausländische Arztrechnungen werden auch nicht mehr erstattet.