Grundsätzlich sind Unfälle die Augrund von Bewusstseinsstörungen in Folge von Drogen-, Medikamenten- oder Alkohlkonsum entstanden sind ausgeschlossen. Selbiges gilt für Unfälle die entstanden sind während eine Straftat begangen werden sollte. Unfälle die durch Krieg verursacht wurden sind auch nicht mitversichert.