Grundsätzlich besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Anspruch auf Förderung der Gesundheit. Des weiteren werden Maßnahmen bezahlt die zur Verhügung, Behandlung und Früherkennung von Krankheiten angewendet werden. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich mit Eintritt des Todes.