Der Hauptversicherte hat einen Anspruch auf Leistungen aus dem Gruppenversicherungsvertrag. Im Verhältnis Arbeitgeber 20 Prozent und Arbeitnehmer 80 Prozent kann der Leistungsanspruch in der Krankentagegelversicherung geteilt werden.
Der Hauptversicherte hat einen Anspruch auf Leistungen aus dem Gruppenversicherungsvertrag. Im Verhältnis Arbeitgeber 20 Prozent und Arbeitnehmer 80 Prozent kann der Leistungsanspruch in der Krankentagegelversicherung geteilt werden.