Die Leichenschau ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch für das Ausstellen des Totenscheins. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Versicherungsschutz mit Eintritt des Todes endet.
Die Leichenschau ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch für das Ausstellen des Totenscheins. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Versicherungsschutz mit Eintritt des Todes endet.