Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor können Lehrer haftbar gemacht werden. Lehrer haben die Möglichkeit eine spezielle Versicherung abzuschließen. Diese ist meistens mit der Privathaftpflichtversicherung kombinierbar.
Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor können Lehrer haftbar gemacht werden. Lehrer haben die Möglichkeit eine spezielle Versicherung abzuschließen. Diese ist meistens mit der Privathaftpflichtversicherung kombinierbar.