Grundsätzliche gibt der Versicherungnehmer mit dem Lebensversicherungsantrag seine Willenserklärung ab. Mit Unterschrift und Abgabe des Lebensversicherungsantrag beginnt das Versicherungsverhältnis.
Grundsätzliche gibt der Versicherungnehmer mit dem Lebensversicherungsantrag seine Willenserklärung ab. Mit Unterschrift und Abgabe des Lebensversicherungsantrag beginnt das Versicherungsverhältnis.