Lebenspartner können grundsätzlich in die Haftpflichversicherung mit aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
Lebenspartner können grundsätzlich in die Haftpflichversicherung mit aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.