Verwendet wird der Begriff im Zusammenhang mit Versicherungen auf landwirtschaftlicher / forstwirtschaftlicher Ebene. Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gilt für Inhaber von land- beziehungsweise forstwirtschaftlichen Betrieben. Der Versicherungsschutz besteht sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Hierbei ist der Verkehrs-Rechtsschutz mit eingeschlossen, allerdings sind hiervon ausgeschlossen Lastkraft und Nutzfahrzeuge sowie Anhänger oder Fahrzeuge, die nicht für den landwirtschaftlichen Gebrauch verwendet werden. Der Landwirtschafts– und Verkehrs-Rechtsschutz beinhaltet unter anderem: Allgemeiner Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken) oder auch Verkehrs-Straf-Rechtsschutz.