Am 20.12.1988 wurde das zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte verabschiedet. Die Aufgaben, das Beitragswesen und der Pflichtversichertenkreis der Krankenkasse wurden neu geregelt. Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, Unternehmer der Teichwirtschaft und Fischzucht und Unternehmer der Bodenwirtschaft mit bestimmter Mindestgröße sind pflichtversichert. Siehe auch: „Landwirte“: Gebräuchlich wird der Landwirt auch als Bauer bezeichnet. Im Allgemeinen wird der Begriff Landwirt / Landwirte folgend beschrieben: Landwirte werden in der Landwirtschaft eingesetzt, die pflanzliche / tierische Erzeugnisse herstellen (die Erzeugung von Agrarprodukten). Darunter fallen ebenso die Erzeugung von Energielieferanten wie durch den Anbau von Raps und anschließendem Rapsöl. Hierfür werden unter Anderem spezielle Maschinen verwendet. Landwirte, ihre Angestellten und die Familienangehörigen sind grundsätzlich in der Krankenversicherung für Landwirte versicherungspflichtig. Die einzelnen Satzungen und Gesetze der Versicherung sind für diesen Berufszweig gültig.