Grundsätzlich ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfälle und Krankheiten zu verhindern und im Schadensfall den Verletzten und seine Angehörigen zu entschädigen. Die Unfallversicherung übernimmt das Risiko wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung einen Unfall erleidet. Sie übernimmt also die Haftung des Arbeitnehmers. Siehe auch „Landwirte“: Gebräuchlich wird der Landwirt auch als Bauer bezeichnet. Im Allgemeinen wird der Begriff Landwirt / Landwirte folgend beschrieben: Landwirte werden in der Landwirtschaft eingesetzt, die pflanzliche / tierische Erzeugnisse herstellen (die Erzeugung von Agrarprodukten). Darunter fallen ebenso die Erzeugung von Energielieferanten wie durch den Anbau von Raps und anschließendem Rapsöl. Hierfür werden unter Anderem spezielle Maschinen verwendet. Landwirte, ihre Angestellten und die Familienangehörigen sind grundsätzlich in der Krankenversicherung für Landwirte versicherungspflichtig. Die einzelnen Satzungen und Gesetze der Versicherung sind für diesen Berufszweig gültig.