Allgemeine Definition von „Verband“: Hiermit sind natürliche Personen oder juristische Personen gemeint, die in einer Gruppe auftreten um einen gemeinsamen Zweck zu befolgen. Bei einem Landesverband handelt es sich um einen Parteiteil oder einer Organisation die einem Bundesland angehören und dementsprechend gemeinsame Interessen verfolgen. Man unterscheidet stark zwischen einem Verband und einem Verein.