Der Begriff Laborgemeinschaft wird auch kurz „LG“ genannt. Mehrere Ärzte einer Praxisgemeinschaft können sich zu einer Laborgemeinschaft zusammenschließen. Jeder Arzt rechnet die von ihm im Labor erbrachten Leistungen selbst bei der Kassen ärztlichen Vereinigung ab. Die Gegenstände im Labor werden geteilt und somit ergibt sich eine erhebliche Kostenersparnis. Ein Labor selbst ist eine Einrichtung, die im Bereich der Naturwissenschaften forscht und arbeitet. Anwendungsgebiete für Laborgemeinschaften können sein: Biologie, Medizin, Chemie, Physik, Ingenieurwesen oder Psychologie. Hinter einer Laborgemeinschaft stehen überwiegend wirtschaftliche Absichten.