In Deutschland gibt es zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung. Zum einen gibt es die geringfügig entlohnte Beschäftigung und daneben noch die kurzfristige Beschäftigung. Bei der kurzfristigen Beschäftigung darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 2 Monate beziehnungsweise 50 Kalendertage bei einem Unternehmen beschäftigt werden.