Geht es einem Unternehmen schlecht, hat es die Möglichkeit Kurzarbeit zu beantragen. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitamt gezahlt. Hat ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet liegt de Berechnung der Krankenkassenbeiträge trotzdem der gesamte Lohn zugrunde und nicht das verminderte Kurzarbeitergeld.