Die Kurortklausel regelt die Leistungspflicht bei ambulanter Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Kurortklausel sieht vor, dass wenn der Patient keinen festen Wohnsitz am Kurort hat, eine ambulante Heilbehandlung nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Durch die Kurortklausel soll mussbrauch der Leistungen ausgeschossen werden.